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Heilpraktiker für Psychotherapie

 

Wiebke M. Temme

Christian Bach

Frank Molitor

 

Arnsberg

 post@ptherapie.de

0 29 32 / 96 37 17

Kontaktformular

 

"Fragen sind immer der Mühe wert, Antworten nicht immer."

Oscar Wilde

Häufige Fragen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren? >>

Wozu dient das Erstgespräch? >>

Übernimmt die Krankenkasse die Therapie-Kosten? >>

Wie hoch sind die Kosten einer Therapie? >>

Wie lange dauert eine Therapie? >>

Darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie auch Medikamente verschreiben? >>

Welche Krankheiten darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln? >>

Muss ich auch vereinbarte Termine bezahlen, die ich rechtzeitig abgesagt habe? >>

Kann ich mir den behandelnden Heilpraktiker für Psychotherapie selbst aussuchen? >>

Sind auch Termine in den Abendstunden oder am Wochenende möglich? >>

 


 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren? >>

Um einen Termin zu vereinbaren, stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder Sie nutzen unser Kontaktformular auf dieser Internet-Seite. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an post@ptherapie.de. Oder Sie hinterlassen uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer mit einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 0 29 32 / 96 37 17. Wir rufen Sie dann gerne zurück.

 

Wozu dient das Erstgespräch? >>

Das Erstgespräch zwischen Klient und Therapeut dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und der Schilderung Ihrer Situation, die Sie zu uns geführt hat. Gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten besprechen Sie dann, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte. 

 

Übernimmt die Krankenkasse die Therapie-Kosten? >>

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für unsere Leistungen nicht. Sie müssen die Honorare für unsere Tätigkeiten, wie bei Heilpraktiker-Leistungen üblich, also selbst tragen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse abstimmen, ob und welche Kosten die private Krankenversicherung übernimmt.

 

Wie hoch sind die Kosten einer Therapie? >>

Die Kosten einer Therapie richten sich nach deren Dauer und dem Schwierigkeitsgrad unserer Tätigkeit. Im Erstgespräch werden wir gemeinsam besprechen, mit welcher Anzahl von Sitzungen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssten. Für das Erstgespräch berechnen wir in der Regel ein Honorar von EUR 69,00 (Dauer: rund 60 Minuten).

 

Wie lange dauert eine Therapie? >>

Die Dauer einer Therapie richtet sich regelmäßig nach der zu behandelnden Problematik und deren weiterem Verlauf und kann daher nur im Einzelfall abgeschätzt werden. Erfahrungsgemäß umfasst eine Therapie etwa fünf bis zehn Einzelsitzungen.

 

Darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie auch Medikamente verschreiben? >>

Nein. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Medikamente und auch keine homöopathischen Mittel verschreiben oder anbieten.

 

Welche Krankheiten darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln? >>

 Das Beratungs- und Therapieangebot des Heilpraktikers für Psychotherapie gilt dem weit gefassten Gebiet derjenigen seelischen Erkrankungen, die den so genannten psychogenen Störungen zugerechnet werden. Die heilkundliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz umfasst somit beispielweise die Behandlung der folgenden seelischen Störungen:

  • seelische Reaktionen auf noch nicht lange zurückliegende, gegenwärtige oder auch zukünftige schwere Lebensereignisse und Krisen,

  • misslungene Konfliktlösungen oder eine misslungene Verarbeitung innerer (seelischer) und äußerer Konflikte oder Erlebnisse in der eigenen Lebensgeschichte,

  • Verhaltensauffälligkeiten,

  • Persönlichkeitseigenschaften, die als unangenehm oder störend empfunden werden

 Nach der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10-F) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei den Vereinten Nationen (UN) kann der Tätigkeitsbereich des Heilpraktikers für Psychotherapie etwa wie folgt abgegrenzt werden.

  

Tätigkeitsbereich des Heilpraktikers für Psychotherapie

 

F4 neurotische Störungen, Belastungsstörungen, somatoforme Störungen
F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

  

Ärzten und Psychotherapeuten vorbehaltene Behandlung

 

F0 organische einschließlich symptomatischer Störungen
F1 psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F3 affektive Störungen

 

Auch bei schweren Erkrankungen der Gruppen F4, F5 und F6 ist jedoch eine Behandlung durch einen Arzt oder einen psychologischen Psychotherapeuten dringend angeraten und erforderlich.

  

Muss ich auch vereinbarte Termine bezahlen, die ich rechtzeitig abgesagt habe? >>

Da wir unsere Termine langfristig im Voraus planen, bitten wir Sie, die Termine nach Möglichkeit einzuhalten, auch damit der Therapieprozess nicht ins Stocken gerät. Sollte Ihnen aus wichtigen Gründen die Einhaltung eines Termins nicht möglich sein, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls müssten wir Ihnen leider ein Ausfall-Honorar berechnen. 

 

Kann ich mir den behandelnden Heilpraktiker für Psychotherapie selbst aussuchen? >>

Selbstverständlich dürfen Sie sich die behandelnde Heilpraktikerin bzw. den behandelnden Heilpraktiker für Psychotherapie selbst aussuchen. Wenn Sie einen bestimmten Wunsch haben, geben Sie diesen bitte unmittelbar bei der Terminvereinbarung für das Erstgespräch an.

 

Sind auch Termine in den Abendstunden oder am Wochenende möglich? >>

Termine in den Abendstunden sind sehr gefragt. Je nach Verfügbarkeit können wir Ihnen solche Termine gerne zur Verfügung stellen. Termine am Wochenende sind dagegen nur in Ausnahmefällen möglich.